Wichtige Hinweise für unsere Patienten
Aufnahme in unsere Praxis
Bei Terminvereinbarung in unserer Praxis bitten wir Sie ein Anmeldeformular auszufüllen, auch wenn wir Ihre Angaben wie Wohnsitz etc. schon von Ihrer Krankenversicherungs-Chipkarte in unsere Kartei aufgenommen haben. Bitte geben Sie uns alle wichtigen Telefonverbindungen an, unter denen wir Sie erreichen können. Es ist von Vorteil für Sie, wenn wir Sie gut erreichen können, z. B. bei frei werdenden Terminen oder wenn Termine von uns verlegt werden müssen.
Ihre erste Behandlung
Wir bitten Sie möglichst zehn Minuten vor dem vereinbarten Termin in unserer Praxis zu sein. Mit Ihrem Zutun unterstützen Sie unser hygienisches und ökologisches Engagement.
Ärztliche Verordnung
Grundsätzlich wird am Beginn und am Ende einer jeden Behandlung eine Befunderhebung gemacht. Gegebenenfalls wird Ihrem überweisenden Arzt mit Abschluss der letzten Behandlungseinheit ein Therapiebericht zugesandt. Unser Therapiebericht informiert über den Verlauf der Therapie, die Inhalte und Techniken, die erreichten Ziele sowie eine voraussichtlich therapeutische Prognose über den Heilungsverlauf. Die Verordnung des Arztes hat nach dem gesetzlichen Heilmittelkatalog unter Angabe eines Indikationsschlüssels zu erfolgen.
Termine
Wir möchten Ihnen Wartezeiten ersparen, darum ist jede Behandlung nur nach Termin möglich. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass es in Ausnahmefällen, trotz Terminvereinbarung, zu wenigen Minuten Wartezeit kommen kann. Späte Termine vergeben wir bevorzugt an Berufstätige. Gesetzlich versicherte Patienten sollen auf Veranlassung der Krankenkasse innerhalb von 28 Tagen nach der Ausstellung der Verordnung mit den Behandlungen beginnen. Wir sind verpflichtet, diese Anordnungen der Krankenkassen einzuhalten. Berufsgenossenschaftliche Verordnungen müssen 14 Tage nach Ausstellungsdatum begonnen werden.
Terminabsagen
Durch unser Bemühen Terminwünschen unserer Patienten zu entsprechen, führen wir für jeden unserer Therapeuten eine Warteliste. Bei zeitgerechten Terminabsagen (mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) ist es dadurch möglich, Ihnen auch möglicherweise einen Termin kurzfristig anbieten zu können. Sollten Sie ohne zeitgerechte Absage von einem vereinbarten Termin fernbleiben, erlaubt es uns der Gesetzgeber, Ihnen diesen versäumten privat in Rechnung zu stellen.
Eigenbeteiligung der gesetzlich Versicherten
Jeder Patient/Jede Patientin muss für jedes auf ihn/sie ausgestellte Rezept 10 Euro sowie die anfallende Rezeptgebühr von 10 Prozent des aktuellen Rezeptwertes zuzahlen. Bitte begleichen Sie diese Zuzahlung bei Ihrer ersten Behandlung.
Privatversicherte Patienten
Privatversicherten Patienten legen wir eine Honorarvereinbarung und unsere Preisliste zur Kenntnisnahme vor.
Info an Patienten
Kassenpatienten, die von der Zuzahlung zur Rezeptgebühr befreit sind, bitten wir, uns diesen Befreiungszeitraum mitzuteilen. Sie können den Therapiebeginn beschleunigen, indem Sie zu Ihrem ersten Termin alle relevanten Dokumente (Befunde von Röntgen, CT, MRT - Kernspintomographie-, OP-Berichte, usw.) Ihrem Therapeuten mitbringen. Diese werden in der Praxis kopiert und dienen ausschließlich der Dokumentation. Auch wir unterliegen der Schweigepflicht!
Anerkannte Fortbildungen
Unsere Praxis beschäftigt Therapeuten und Therapeutinnen mit diversen Fortbildungen, die von den Kassen anerkannt sind.
Bekleidung
Im Einzelfall bedarf es sportlicher oder bequemer Kleidung. Ihr/e Therapeut/In wird Sie darauf gegebenfalls aufmerksam machen.